Zum 1. Januar 2023 tritt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung in Kraft. Bei der Arbeitsunfähigkeit werden die Arbeitsunfähigkeitsdaten vom uns an Ihre gesetzliche Krankenkasse elektronisch übermittelt. Aus diesen Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert. Diese Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann dann vom Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse automatisiert abgerufen werden.
Achtung: Die Neuregelung gilt nicht für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten und nicht für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei allen privat Versicherten. In diesen Fällen bleibt es einstweilen beim bisherigen Verfahren: der Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform durch den Beschäftigten an den Arbeitgeber.
Gerade zu Beginn des elektronischen Meldeverfahrens ist es wichtig, dass Sie einen Nachweis für ihre Arbeitsunfähigkeit erhalten, den Sie in Störfällen des elektronischen Verfahrens bei Bedarf ggf. selbst dem Arbeitgeber vorlegen können. Daher bleibt es einstweilen dabei, dass wir Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken und aushändigen.
Quelle: BMAS